Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Geschäftsbedingungen der Visa Bonus Card
Ausführungsbestimmungen zu den AGB Visa Bonus Card

Allgemeine Geschäftsbedingungen Visa Bonus Card
Version Oktober 2006
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für die von der Jelmoli Bonus
Card AG (nachstehend «Jelmoli») herausgegebene Kreditkarte Visa Bonus Card (nachfolgend
«Visa Bonus Card») und regeln das Rechtsverhältnis zwischen Jelmoli und den
Inhabern einer Visa Bonus Card (nachstehend «Karteninhaber»). Auf männlich-weibliche
Doppelformen wird nachfolgend im Sinn der besseren Lesbarkeit verzichtet.
1. Allgemeines
1.1 Kartenausgabe und Anerkennung der AGB
Bei Annahme des Kartenantrags durch Jelmoli erhält der Antragsteller eine persönliche,
auf seinen Namen lautende Visa Bonus Card. Zusammen mit der Visa Bonus Card werden
dem Karteninhaber eine Bestätigung der Annahme seines Kartenantrages, ein Auszug
aus den AGB sowie der individuelle PIN-Code zugestellt. Mit der Unterschrift auf dem
Kartenantrag bestätigt der Karteninhaber, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und
anerkannt zu haben.
1.2 Erst- und Zusatzkarten, Firmenkarten
Die Visa Bonus Card wird persönlich auf den Namen des Karteninhabers ausgestellt und
ist nicht übertragbar. Jede ausgestellte Visa Bonus Card bleibt Eigentum von Jelmoli. Der
Karteninhaber kann für eine mit ihm im selben Haushalt lebende Person eine persönliche,
nicht übertragbare Zusatzkarte beantragen. Für alle Verpflichtungen, die aus der
Verwendung der Zusatzkarte entstehen, haften der Karteninhaber und der Zusatzkarteninhaber
solidarisch und unbeschränkt.
Geschäftsfirmen können eine oder mehrere persönliche, nicht übertragbare Firmenkarten
beantragen, welche auf den Namen einer Einzelperson und auf die Firma lauten. Die
Firma anerkennt sämtliche aus der Verwendung von Firmenkarten entstehenden
Verpflichtungen gegenüber Jelmoli, unabhängig vom internen Rechtsverhältnis zwischen
der Geschäftsfirma und der entsprechenden Einzelperson.
Im übrigen gelten für die Zusatz- und Firmenkarten die gleichen Bedingungen wie für
eine gewöhnliche Visa Bonus Card.
1.3 Jahresgebühr
Die Visa Bonus Card ist im ersten Jahr seit Annahme des Kartenantrages durch Jelmoli
kostenlos. In der Folge wird keine Jahresgebühr erhoben, sofern in den vorangegangenen
12 Monaten ein Umsatz von 300 Franken erreicht oder überschritten wurde. Falls
der Umsatz die Grenze von 300 Franken unterschreitet, wird für die Hauptkarte eine
Jahresgebühr von 25 Franken, respektive für jede Zusatzkarte eine Jahresgebühr von 10
Franken erhoben. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung besteht kein Anspruch auf anteilsmässige
Rückerstattung der Jahresgebühr.
1.4 Kartenverfall / Kartenersatz
Die Visa Bonus Card sowie die mit der Visa Bonus Card verbundenen Neben- und
Zusatzleistungen verfallen am Ende des auf der Visa Bonus Card eingeprägten Monats/
Jahres. Dem Karteninhaber wird rechtzeitig und automatisch eine neue Visa Bonus Card
zugestellt, sofern keine Kündigung erfolgt ist. Die alte Visa Bonus Card ist nach Ablauf
der Gültigkeitsdauer sofort unbrauchbar zu machen. Jelmoli behält sich das Recht vor,
Karten ohne Angabe von Gründen nicht zu erneuern.
Will der Karteninhaber auf die Erneuerung einer Visa Bonus Card oder von Zusatzkarten
verzichten, so hat er dies Jelmoli mindestens zwei Monate vor entsprechendem Kartenverfall
schriftlich mitzuteilen, ansonsten wird ihm die allfällige Jahresgebühr belastet.
Der Ersatz einer noch nicht verfallenen Visa Bonus Card und/oder eines PIN-Codes ist
kostenpflichtig. Die Gebühr für eine Ersatzkarte beträgt 20 Franken für eine ordentliche
respektive bis 250 Franken für eine Expresszustellung. Ein neuer PIN-Code wird mit 10
Franken in Rechnung gestellt.
2. Kartenverwendung
2.1 Einsatzarten
Die Visa Bonus Card berechtigt den Karteninhaber, unter Beachtung der individuellen
Kredit- sowie Bargeldbezugslimite, bei sämtlichen Bonus Card- und Visa-Akzeptanzstellen
weltweit Waren und Dienstleistungen bargeldlos zu bezahlen:
a) mit Unterschrift - durch Unterzeichung des Verkaufsbelegs
- Die Unterschrift muss mit derjenigen auf der Visa Bonus Card übereinstimmen
- Die Akzeptanzstellen können die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangen
b) durch Eingabe seines persönlichen PIN-Codes
c) durch Angabe des Namens, der Kartennummer und des Verfalldatums und allenfalls
des Kartenprüfwerts (CVV) - bei Bezahlung per Telefon, Internet oder auf dem
Korrespondenzweg
d) durch blosse Verwendung der Visa Bonus Card - ohne Unterzeichnung, PIN-Code oder
sonstige Angaben - an spezifischen automatisierten Zahlstellen (z.B. Parkhaus- oder
Autobahn-Zahlstellen).
Der Karteninhaber kann mit seiner Visa Bonus Card und dem persönlichen PIN-Code an
den dazu ermächtigten Stellen sowie an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten
im In- und Ausland Bargeld beziehen.
Der Karteninhaber anerkennt sämtliche auf diese Weise autorisierten Transaktionen beziehungsweise
die daraus resultierenden Forderungen der Akzeptanzstellen. Gleichzeitig
weist der Karteninhaber mit der Kartenverwendung Jelmoli unwiderruflich an, die jeweiligen
Forderungen der Akzeptanzstellen ohne weiteres zu vergüten.
2.2 Fremdwährung
Bei Transaktionen in einer anderen Währung als der Kartenwährung wird der jeweils
anwendbare Umrechnungskurs um einen Bearbeitungszuschlag erhöht. Ferner wird beim
Bargeldbezug im In- und Ausland eine Kommission in Rechnung gestellt. Der aktuelle
Bearbeitungszuschlag, die jeweiligen Bargeldbezugskommissionssätze sowie die
anwendbaren Umrechnungskurse können bei Jelmoli jederzeit erfragt werden. Einzelne
Werte werden überdies jeweils auf der Monatsrechnung ausgewiesen.
2.3 Anpassungen
Die Verwendungsmöglichkeiten der Visa Bonus Card und des PIN-Codes sowie die
Kredit- und Bargeldbezugslimiten können von Jelmoli jederzeit erweitert, eingeschränkt
oder aufgehoben werden. Die Kreditlimite ist auf der Monatsrechnung ersichtlich oder
kann ebenso wie die Bargeldbezugslimite bei Jelmoli jederzeit angefragt werden. Der
Einsatz der Karte für illegale Zwecke ist verboten.
2.4 Ausweisung Kartenbezüge
Sämtliche Transaktionen werden dem Karteninhaber auf einer Monatsrechnung unter
Angabe von Datum, Name der Akzeptanzstelle und Transaktionsbetrag in der Kartenwährung
und/oder der Transaktionswährung/Umrechnungskurs transparent ausgewiesen.
2.5 Kartenverlust und missbräuchliche Kartenverwendung
Bei Verlust, Diebstahl oder der Vermutung einer missbräuchlichen Verwendung der Visa
Bonus Card ist diese vom Karteninhaber umgehend (ungeachtet einer allfälligen Zeitverschiebung)
unter der Telefonnummer +41 (0)44 220 42 00 sperren zu lassen. Zudem ist
im Schadenfall nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Minderung des
Schadens beizutragen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist bei den zuständigen
Polizeibehörden umgehend Anzeige zu erstatten.
Nach Eingang der Meldung des Verlusts, des Diebstahls oder der vermuteten missbräuchlichen
Kartenverwendung wird die Visa Bonus Card des Karteninhabers gesperrt.
Bis zum Zeitpunkt der Meldung des Verlusts, des Diebstahls oder der vermuteten
missbräuchlichen Verwendung durch den Karteninhaber an Jelmoli liegen die Risiken aus
einer missbräuchlichen Kartenverwendung ausschliesslich und vollumfänglich beim
Karteninhaber. Ab dem Zeitpunkt der Meldung übernimmt Jelmoli (unter Vorbehalt eines
Selbstbehalts des Karteninhabers von 100 Franken) die Haftung für missbräuchliche
Kartenverwendung durch Dritte (wobei Verwandte und im selben Haushalt lebende
Personen nicht als Dritte gelten), sofern der Karteninhaber die vorliegenden AGB in allen
Teilen eingehalten hat.
Sämtliche Transaktionen, welche unter Verwendung des PIN-Codes autorisiert wurden,
sind vom Karteninhaber zu tragen.
2.6 Nichtakzeptanz
Jelmoli übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass sich eine Akzeptanzstelle oder
eine Bank aus irgendwelchen Gründen weigert, die Visa Bonus Card zu akzeptieren, oder
dass aus technischen oder anderen Gründen eine Zahlung mit der Visa Bonus Card nicht
ausgeführt werden kann. Dies gilt ebenso für Fälle, in denen sich die Verwendung der
Visa Bonus Card an einem Automaten als unmöglich erweist, oder wenn die Visa Bonus
Card durch den Automaten beschädigt oder unbrauchbar gemacht wird. Ebenso übernimmt
Jelmoli keinerlei Haftung in Bezug auf die mit der Visa Bonus Card automatisch
zur Verfügung gestellten Neben- beziehungsweise Zusatzleistungen. Ferner werden
Schäden, für welche eine Versicherung aufzukommen hat, nicht von Jelmoli übernommen.
3. Verantwortlichkeit und Haftung
3.1 Sorgfaltspflichten
a) Die Visa Bonus Card ist vom Karteninhaber bei Erhalt sofort an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
b) Visa Bonus Card und PIN-Code sind besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren. Visa Bonus Card und PIN-Code dürfen keinesfalls Dritten weitergegeben oder sonstwie bekannt gegeben oder zugänglich gemacht werden. Insbesondere darf der PIN-Code nicht auf der Visa Bonus Card vermerkt werden (auch nicht in abgeänderter Form). Vom Karteninhaber geänderte PIN-Codes dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen.
c) Die jeweiligen Monatsrechnungen sind vom Karteninhaber bei Erhalt mit Hilfe der aufbewahrten Kaufbelege zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Visa Bonus Card, müssen Jelmoli sofort gemeldet und innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnung zusätzlich schriftlich beanstandet werden (Datum Poststempel); ansonsten gelten die Monatsrechnung und die darin aufgelisteten Käufe/Transaktionen als genehmigt.
d) Der Verlust oder Diebstahl der Visa Bonus Card beziehungsweise ein Verdacht auf Missbrauch ist Jelmoli sofort (ungeachtet einer allfälligen Zeitverschiebung) unter Telefon +41 (0)44 220 42 00 zu melden. Zudem ist im Schadenfall nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Minderung des Schadens beizutragen (siehe Ziffer 2.5). Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist bei den zuständigen Polizeibehörden umgehend Anzeige zu erstatten.
e) Die weitere Verwendung einer verfallenen, nicht erneuerten, ungültigen, gesperrten, gekündigten oder ge-/verfälschten Visa Bonus Card ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
f) Änderungen der im Kartenantrag gemachten Angaben (Name, Adresse, usw.) sind Jelmoli innert 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Bis zum Erhalt einer neuen Adresse gelten Mitteilungen der Jelmoli an die zuletzt bekannte Adresse als gültig zugestellt.
g) Falls der Karteninhaber bis 14 Tage vor Verfall der bisherigen Visa Bonus Card keine neue Visa Bonus Card erhalten hat, ist dies Jelmoli sofort zu melden. Nach Erhalt der neuen Visa Bonus Card ist die bisherige Visa Bonus Card unverzüglich unbrauchbar zu machen.
3.2 Beanstandungen von bezogenen Waren und Dienstleistungen
Für die unter Verwendung der Visa Bonus Card abgeschlossenen Geschäfte lehnt Jelmoli
jede Haftung ab; insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten von bezogenen Waren
oder Dienstleistungen, wie Beanstandungen, oder weitere Meinungsverschiedenheiten
und Ansprüche aus diesen Rechtsgeschäften direkt und ausschliesslich mit der betreffenden
Akzeptanzstelle zu regeln. Der Karteninhaber muss bei Warenrückgaben von der
Akzeptanzstelle eine Gutschrifts- und bei Annullierungen eine Annullierungsbestätigung
verlangen. Die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Monatsrechnungen bleibt in jedem
Fall bestehen.
Schäden aus Telefon-, Internet- oder Korrespondenzkäufen sowie dadurch bezahlte
Dienstleistungen werden von Jelmoli nicht getragen.
3.3 Missbräuchliche Kartenverwendung
Die Risiken einer missbräuchlichen Verwendung der Visa Bonus Card liegen beim
Karteninhaber. Dies gilt auch bei der Verwendung der Visa Bonus Card per Telefon, Internet
oder auf dem Korrespondenzweg. Es gilt Ziffer 2.5.
Jelmoli lehnt jegliche Haftung für durch den Karteninhaber verursachte Schäden ab, die
durch jedwelche Verwendung einer Visa Bonus Card nach deren Rückforderung oder
Rückgabe entstehen. Insbesondere erlischt das Recht, die Kartennummer für Telefon-,
Korrespondenz- oder Internet-Bestellungen zu verwenden. Der Karteninhaber haftet vollumfänglich
für daraus erwachsende Schäden.
3.4 Zusatzkarte
Wird eine Zusatzkarte ausgestellt, haftet der Karteninhaber (Kontoinhaber) und der Zusatzkarteninhaber solidarisch und unbeschränkt für alle Verpflichtungen, die aus der Verwendung der Zusatzkarte entstehen.
4. Abrechnung / Zahlungsmodalitäten
4.1 Zahlungsmodalitäten
Der Karteninhaber verpflichtet sich, neben allen mit der Visa Bonus Card getätigten
Transaktionen insbesondere auch die allfällige(n) Jahresgebühr(en) sowie die Kosten für
beanspruchte Dienstleistungen zu bezahlen. Der Kontoinhaber erhält monatlich eine
übersichtliche Rechnung mit sämtlichen Transaktionen sowie eine Angabe des aktuellen
Bonuspunkte-Stands.
Es bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
a) Zahlung des auf der Monatsrechnung aufgeführten Gesamtbetrags ohne Abzüge bis
am Ende des laufenden Monats mittels Bank-/Postüberweisung.
b) Zahlung der Rechnung in Teilbeträgen. Der auf der Rechnung aufgeführte Mindestbetrag
ist dabei bis am Ende des laufenden Monats zu bezahlen. Für die während der
ersten 14 Tage seit Erhalt der Karte getätigten Transaktionen wird bei Widerruf gemäss
Ziffer 5 keine Teilzahlungsoption gewährt.
c) Lastschriftverfahren (LSV/Direct Debit): Direktbelastung des im Kartenantrag oder in
einem späteren Antrag angegebenen Bank- oder Post-Kontos.
Macht der Kontoinhaber von der Teilzahlungsmöglichkeit gemäss lit. b) Gebrauch, wird
ihm auf dem gesamten ausstehenden Betrag bis zur vollständigen Bezahlung an Jelmoli
ein Jahreszins von maximal 15% in Rechnung gestellt. Der Zins wird ab Rechnungsdatum
berechnet und in der folgenden Monatsrechnung gesondert ausgewiesen. Der
Zins wird zusätzlich zu den ausstehenden Beträgen und den seither getätigten Transaktionen
belastet, wobei die Kreditlimite gemäss Ziffer 4.2 gesamthaft nicht überschritten
werden darf. Eine Teilzahlung wird vorab auf die Zinsforderung angerechnet. Der Inhaber
kann jederzeit den gesamten ausstehenden Betrag zurückzahlen.
Hat der Karteninhaber Wohnsitz im Ausland, muss grundsätzlich der gesamte Rechnungsbetrag
mittels Lastschriftverfahren beziehungsweise Direktbelastung bezahlt werden.
Die Teilzahlungsmöglichkeit gemäss Ziffer 4.1(b) kann nicht in Anspruch genommen
werden.
Der Karteninhaber gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen gemäss Ziffer
4.1(a) und (c) nicht bzw. bei Teilzahlungen gemäss Ziffer 4.1(b) den in der Rechnung aufgeführten
Mindestbetrag nicht fristgerecht leistet. In diesem Fall ist Jelmoli berechtigt,
den gesamten offenen Betrag zur sofortigen Zahlung einzufordern und Verzugszinsen von
maximal 15% jährlich ab dem 1. Rechnungsdatum zu erheben. Bei Zahlungsverzug ist
der Karteninhaber zur Zahlung einer pauschalen Verzugsgebühr von 20 Franken sowie
zum Ersatz sämtlicher Kosten und Auslagen verpflichtet, die der Jelmoli durch die Einbringung
ihrer Forderungen entstehen. Die Bedingungen für Zahlungen, verlängerte
Zahlungsfristen, Mahngebühren und Zinsen können von Jelmoli jederzeit geändert werden.
Die gültigen Konditionen werden auf jeder Rechnung (Rückseite) zur Information
aufgeführt. Jelmoli kann ihre Ansprüche gegenüber dem Karteninhaber jederzeit an
Dritte abtreten.
4.2 Kreditlimite
Die gültige Kreditlimite wird dem Karteninhaber bei der Zusendung der Visa Bonuscard schriftlich mitgeteilt. Der Karteninhaber verpflichtet sich, seine Visa Bonus Card nur im
Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten und innerhalb der Kreditlimite zu verwenden.
Eine kurzfristige überschreitung der zugeteilten Limite (grösserer Kauf) ist in begründeten
Ausnahmefällen möglich. Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden,
dass das Gesuch bezüglich einer kurzfristigen überschreitung der
Kreditlimite ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden kann. Wurde eine temporär
höhere Ausgabelimite bewilligt, verpflichtet sich der Inhaber, seinen Kontosaldo innert 90
Tagen seit Bewilligung wieder auf einen Betrag zu reduzieren, der innerhalb der regulären,
individuellen Ausgabelimite liegt, ansonsten der Gesamtkontosaldo sofort zur Zahlung
fällig wird und das Konto für weitere Bezüge gesperrt werden kann.
Bargeldbezüge können innerhalb der Ausgabelimite weiter eingeschränkt werden. Jelmoli
behält sich das Recht vor, die Kreditlimite und eine allfällige Bargeldbezugslimite jederzeit
und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die jeweils geltende Höhe der Limiten ist
auf der Monatsrechnung ersichtlich und kann bei Jelmoli jederzeit in Erfahrung gebracht
werden.
5. Vertragsbeendigung
Der Karteninhaber hat das Recht, diese Kreditkartenvereinbarung innerhalb von 7 Tagen
ab Erhalt der Visa Bonus Card schriftlich zu widerrufen. Im übrigen können der Karteninhaber
oder Jelmoli jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Kartensperrung veranlassen
und/oder den Kreditkartenvertrag beenden. Die Kündigung der Hauptkarte gilt
automatisch auch für Zusatzkarten.
Die Kündigung (bzw. der Widerruf) bewirkt ohne weiteres die sofortige Fälligkeit aller
Ausstände (einschliesslich der noch nicht fakturierten Belastungen). Nach erfolgter
Kündigung (bzw. Widerruf) muss die Visa Bonus Card (inklusive Zusatzkarten) unaufgefordert
und unverzüglich unbrauchbar bzw. an Jelmoli retourniert werden.
Jelmoli bleibt trotz Widerruf/Kündigung/Sperrung berechtigt, dem Karteninhaber sämtliche
Beträge zu belasten, für welche die Ursache vor der effektiven Vernichtung/
Rückgabe der Visa Bonus Card liegt (so auch Belastungen aus wiederkehrenden Dienstleistungen
wie zum Beispiel Zeitungsabonnementen, Mitgliedschaften, Online-Diensten).
6. Daten / Beizug Dritter
6.1 Kreditfähigkeitsprüfung / Einholen von Auskünften
Gestützt auf die Angaben des Karteninhabers im Kartenantrag wird eine Kreditfähigkeitsprüfung
durchgeführt. Der Kreditkarteninhaber bestätigt die Richtigkeit der von ihm im
Kartenantrag gemachten Angaben.
Der Karteninhaber ermächtigt Jelmoli, sämtliche für die Prüfung Kartenantrages sowie
für die Abwicklung des Vertrags erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen ämtern, seinem
Arbeitgeber, der Jelmoli AG und mit ihr verbundenen Gesellschaften, der Zentralstelle für
Kreditinformationen (ZEK) sowie bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) oder
anderen gesetzlich vorgeschriebenen Stellen einzuholen. Jelmoli ist ebenfalls berechtigt
und ermächtigt, im Falle einer Kartensperrung, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder
bei missbräuchlicher Kartenverwendung der ZEK sowie bei entsprechenden gesetzlichen
Pflichten anderen Stellen (insbesondere der IKO) Meldung zu erstatten. Der ZEK und der
IKO ist es ausdrücklich gestattet, ihren Mitgliedern solche Daten zugänglich zu machen.
Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass sein Antrag
ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden kann.
6.2 Verwendung von Daten
Der Karteninhaber akzeptiert, dass Jelmoli seine Daten registriert und bearbeitet. Er
gestattet der Jelmoli, den Visa Bonus Card - Vertragsunternehmen sowie beauftragten
Dritten, im Zusammenhang mit der Ausgabe und Verwendung der Visa Bonus Card stehende
Daten für Marketingzwecke zu verwenden. Dem Karteninhaber können aufgrund
dieser Daten exklusive, bevorzugte Produkte und Dienstleistungen angeboten werden.
Der Karteninhaber kann auf solche Angebote mit schriftlicher Erklärung verzichten.
Jelmoli ist ausserdem berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben insbesondere im
Zusammenhang mit der Abwicklung der Kartenbeziehung und der Verarbeitung der
Kartentransaktionen Dritte in der Schweiz oder im Ausland beizuziehen. Der
Karteninhaber ist damit einverstanden, dass Jelmoli diesen Dritten im In- und Ausland
sämtliche ihr vorliegenden Daten zur Verfügung stellt, soweit dies zur sorgfältigen
Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben notwendig ist.
7. Weitere Bestimmungen
7.1 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Jelmoli behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB (inklusive Anpassungen der
anwendbaren Jahresgebühr, Zinssätze, Kommissionen usw.) vor. änderungen werden
schriftlich oder in anderer angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, falls die
Visa Bonus Card nicht vor Inkrafttreten der änderungen der Jelmoli zurückgeben wird.
7.2 Übertragung durch Jelmoli
Jelmoli kann diesen Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten, sowie einzelne ihrer
Rechte und/oder Pflichten aus diesem Kreditkartenvertrag, jederzeit auf Dritte im In- und
Ausland übertragen. Der Karteninhaber erklärt sich mit einer solchen übertragung mit
befreiender Wirkung für Jelmoli hiermit einverstanden.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand ist
Zürich, zwingende gesetzliche Gerichtsstandsvorschriften vorbehalten.
Der Karteninhaber/Antragsteller hat den Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zur Kenntnis genommen und akzeptiert sie mit seiner Unterschrift auf dem
Kartenantragsformular vorbehaltlos.

Ausführungsbestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Visa Bonus Card
Version Oktober 2006
1. Kartenmissbrauch
1.1 Haftung bei Kartenmissbrauch
Sobald der Verlust der Visa Bonus Card gegenüber der Jelmoli Bonus Card AG angezeigt wird, hat der Karteninhaber für eine missbräuchliche Verwendung, die nach dem Zeitpunkt der Meldung getätigt wird, nicht mehr einzustehen. Für Schäden, die vor Eingang der Verlustanzeige eintreten, beschränkt sich die Haftung des Karteninhabers in der Regel auf einen Selbstbehalt von 100 Franken (siehe AGB 2.5), es sei denn, die fahrlässige Verletzung der Pflichten des Karteninhabers, wie z.B. der Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte, der Geheimhaltung der PIN oder der unverzüglichen Benachrichtigung nach Bekanntwerden des Verlustes, haben zum Missbrauch beigetragen (siehe AGB 3.1).
1.2 Was passiert bei einem Kartenmissbrauch
Wird unsererseits eine missbräuchliche Verwendung der Karte festgestellt oder es wird ein Missbrauch seitens Karteninhaber gemeldet, leiten unsere Sicherheitsfachleute ein Missbrauchsverfahren ein:
- Die Karte wird umgehend gesperrt.
- Dem Karteninhaber wird eine Ersatzkarte zugestellt.
- Das Missbrauchsverfahren wird eröffnet und es wird u.a. geprüft, ob eine Fahrlässigkeit seitens Karteninhaber vorliegt.
- Dem Karteninhaber wird ein Beanstandungsformular zugestellt
- Der Karteninhaber hat dieses Beanstandungsformular zu ergänzen und unterzeichnet an uns zu retournieren.
- Der Betrag aus einer missbräuchlichen Verwendung wird (gegebenenfalls provisorisch) auf dem Konto des Karteninhabers gutgeschrieben.
- Unsererseits werden die notwendigen Abklärungen vorgenommen und allfällig benötigte Belege eingefordert.
- Die Sachlage wird unsererseits beurteilt und der Entscheid wird dem Karteninhaber mitgeteilt.
1.3 Was unternehmen wir um unsere Kunden gegen organisierten Kartenmissbrauch zu schützen
Die Sicherheit rund um das elektronische Zahlungsmittel Visa Bonus Card ist unser grösstes Anliegen. Diesem Bereich schenken unsere Sicherheitsfachleute höchste Beachtung. Sie widmen sich aufgrund eines professionellen Risikomanagements dem proaktiven Erkennen von möglichen Missbräuchen mit dem Ziel, diese zu vermeiden. Es findet eine laufende Prüfung von verdächtigen Transaktionen und von Risiko-Transaktionen (z.B. Internet) statt. Somit werden kritische Bewegungen auf Konten des Karteninhabers früh erkannt und die nötigen Massnahmen zu deren Sicherheit werden eingeleitet.
Unsere Sicherheitsfachleute widmen sich der laufenden Informationsgewinnung bezüglich der nationalen und internationalen Missbrauchsfälle und Praktiken. Ebenso findet ein regelmässiger Informationsaustausch bezüglich neuesten Sicherheitsnormen zwischen Jelmoli Bonus Card AG und Visa Europe statt.

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