Allgemeine Geschäftsbedingungen der Visa Bonus Card
Version November 2010
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für die von der BonusCard.ch AG (nachstehend «BonusCard») herausgegebene Kreditkarte Visa Bonus Card (nachfolgend «Visa Bonus Card») und regeln das Rechtsverhältnis zwischen BonusCard und den Inhabern einer Visa Bonus Card (nachstehend «Karteninhaber»). Auf männlich-weibliche Doppelformen wird nachfolgend im Sinn der besseren Lesbarkeit verzichtet.
1. Allgemeines
1.1 Kartenausgabe und Anerkennung der AGB
Bei Annahme des Kartenantrags durch BonusCard erhält der Antragsteller eine persönliche, auf seinen Namen lautende Visa Bonus Card. Zusammen mit der Visa Bonus Card werden dem Karteninhaber eine Bestätigung der Annahme seines Kartenantrages, ein Auszug aus den AGB sowie der individuelle PIN-Code zugestellt. Mit der Unterschrift auf dem Kartenantrag bestätigt der Karteninhaber, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und anerkannt zu haben.
1.2 Erst- und Zusatzkarten, Firmenkarten
Die Visa Bonus Card wird persönlich auf den Namen des Karteninhabers ausgestellt und ist nicht übertragbar. Jede ausgestellte Visa Bonus Card bleibt Eigentum von BonusCard. Der Karteninhaber kann für eine mit ihm im selben Haushalt lebende Person eine persönliche, nicht übertragbare Zusatzkarte beantragen. Für alle Verpflichtungen, die aus der Verwendung der Zusatzkarte entstehen, haften der Karteninhaber und der Zusatzkarteninhaber solidarisch und unbeschränkt.
Geschäftsfirmen können eine oder mehrere persönliche, nicht übertragbare Firmenkarten beantragen, welche auf den Namen einer Einzelperson und auf die Firma lauten. Die Firma anerkennt sämtliche aus der Verwendung von Firmenkarten entstehenden Verpflichtungen gegenüber BonusCard, unabhängig vom internen Rechtsverhältnis zwischen der Geschäftsfirma und der entsprechenden Einzelperson. Im übrigen gelten für die Zusatz- und Firmenkarten die gleichen Bedingungen wie für eine gewöhnliche Visa Bonus Card.
1.3 Jahresgebühr
Die Visa Bonus Card ist im ersten Jahr seit Annahme des Kartenantrages durch BonusCard kostenlos. In der Folge wird keine Jahresgebühr erhoben, sofern in den vorangegangenen 12 Monaten ein Umsatz von 300 Franken erreicht oder überschritten wurde. Falls der Umsatz die Grenze von 300 Franken unterschreitet, wird für die Hauptkarte eine Jahresgebühr von 25 Franken, respektive für jede Zusatzkarte eine Jahresgebühr von 10 Franken erhoben. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung besteht kein Anspruch auf anteilsmässige Rückerstattung der Jahresgebühr.
1.4 Kartenverfall / Kartenersatz
Die Visa Bonus Card sowie die mit der Visa Bonus Card verbundenen Neben- und Zusatzleistungen verfallen am Ende des auf der Visa Bonus Card eingeprägten Monats/ Jahres. Dem Karteninhaber wird rechtzeitig und automatisch eine neue Visa Bonus Card zugestellt, sofern keine Kündigung erfolgt ist. Die alte Visa Bonus Card ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer sofort unbrauchbar zu machen. BonusCard behält sich das Recht vor, Karten ohne Angabe von Gründen nicht zu erneuern.
Will der Karteninhaber auf die Erneuerung einer Visa Bonus Card oder von Zusatzkarten verzichten, so hat er dies BonusCard mindestens zwei Monate vor entsprechendem Kartenverfall schriftlich mitzuteilen, ansonsten wird ihm die allfällige Jahresgebühr belastet.
Der Ersatz einer noch nicht verfallenen Visa Bonus Card und/oder eines PIN-Codes ist kostenpflichtig. Die Gebühr für eine Ersatzkarte beträgt 20 Franken für eine ordentliche respektive bis 250 Franken für eine Expresszustellung. Ein neuer PIN-Code wird mit 10 Franken in Rechnung gestellt.
2. Kartenverwendung
2.1 Einsatzarten
Die Visa Bonus Card berechtigt den Karteninhaber, unter Beachtung der individuellen Kredit- sowie Bargeldbezugslimite, bei sämtlichen Bonus Card- und Visa-Akzeptanzstellen weltweit Waren und Dienstleistungen bargeldlos zu bezahlen: a) mit Unterschrift - durch Unterzeichung des Verkaufsbelegs - Die Unterschrift muss mit derjenigen auf der Visa Bonus Card übereinstimmen - Die Akzeptanzstellen können die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangen
b) durch Eingabe seines persönlichen PIN-Codes
c) durch Angabe des Namens, der Kartennummer und des Verfalldatums und allenfalls des Kartenprüfwerts (CVV) - bei Bezahlung per Telefon, Internet oder auf dem Korrespondenzweg
d) durch blosse Verwendung der Visa Bonus Card - ohne Unterzeichnung, PIN-Code oder sonstige Angaben - an spezifischen automatisierten Zahlstellen (z.B. Parkhaus- oder Autobahn-Zahlstellen).
Der Karteninhaber kann mit seiner Visa Bonus Card und dem persönlichen PIN-Code an den dazu ermächtigten Stellen sowie an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten im In- und Ausland Bargeld beziehen.
Der Karteninhaber anerkennt sämtliche auf diese Weise autorisierten Transaktionen beziehungsweise die daraus resultierenden Forderungen der Akzeptanzstellen. Gleichzeitig weist der Karteninhaber mit der Kartenverwendung BonusCard unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Akzeptanzstellen ohne weiteres zu vergüten.
2.2 Fremdwährung
Bei Transaktionen in einer anderen Währung als der Kartenwährung wird der jeweils anwendbare Umrechnungskurs um einen Bearbeitungszuschlag erhöht. Ferner wird beim Bargeldbezug im In- und Ausland eine Kommission in Rechnung gestellt. Der aktuelle Bearbeitungszuschlag, die jeweiligen Bargeldbezugskommissionssätze sowie die anwendbaren Umrechnungskurse können bei BonusCard jederzeit erfragt werden. Einzelne Werte werden überdies jeweils auf der Monatsrechnung ausgewiesen.
2.3 Anpassungen
Die Verwendungsmöglichkeiten der Visa Bonus Card und des PIN-Codes sowie die Kredit- und Bargeldbezugslimiten können von BonusCard jederzeit erweitert, eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Kreditlimite ist auf der Monatsrechnung ersichtlich oder kann ebenso wie die Bargeldbezugslimite bei BonusCard jederzeit angefragt werden. Der Einsatz der Karte für illegale Zwecke ist verboten.
2.4 Ausweisung Kartenbezüge
Sämtliche Transaktionen werden dem Karteninhaber auf einer Monatsrechnung unter Angabe von Datum, Name der Akzeptanzstelle und Transaktionsbetrag in der Kartenwährung und/oder der Transaktionswährung/Umrechnungskurs transparent ausgewiesen.
2.5 Kartenverlust und missbräuchliche Kartenverwendung
Bei Verlust, Diebstahl oder der Vermutung einer missbräuchlichen Verwendung der Visa Bonus Card ist diese vom Karteninhaber umgehend (ungeachtet einer allfälligen Zeitverschiebung) unter der Telefonnummer +41 (0)44 220 42 00 sperren zu lassen. Zudem ist im Schadenfall nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Minderung des Schadens beizutragen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist bei den zuständigen Polizeibehörden umgehend Anzeige zu erstatten.
Nach Eingang der Meldung des Verlusts, des Diebstahls oder der vermuteten missbräuchlichen Kartenverwendung wird die Visa Bonus Card des Karteninhabers gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Meldung des Verlusts, des Diebstahls oder der vermuteten missbräuchlichen Verwendung durch den Karteninhaber an BonusCard liegen die Risiken aus einer missbräuchlichen Kartenverwendung ausschliesslich und vollumfänglich beim Karteninhaber. Ab dem Zeitpunkt der Meldung übernimmt BonusCard (unter Vorbehalt eines Selbstbehalts des Karteninhabers von 100 Franken) die Haftung für missbräuchliche Kartenverwendung durch Dritte (wobei Verwandte und im selben Haushalt lebende Personen nicht als Dritte gelten), sofern der Karteninhaber die vorliegenden AGB in allen Teilen eingehalten hat.
Sämtliche Transaktionen, welche unter Verwendung des PIN-Codes autorisiert wurden, sind vom Karteninhaber zu tragen.
2.6 Nichtakzeptanz
BonusCard übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass sich eine Akzeptanzstelle oder eine Bank aus irgendwelchen Gründen weigert, die Visa Bonus Card zu akzeptieren, oder dass aus technischen oder anderen Gründen eine Zahlung mit der Visa Bonus Card nicht ausgeführt werden kann. Dies gilt ebenso für Fälle, in denen sich die Verwendung der Visa Bonus Card an einem Automaten als unmöglich erweist, oder wenn die Visa Bonus Card durch den Automaten beschädigt oder unbrauchbar gemacht wird. Ebenso übernimmt BonusCard keinerlei Haftung in Bezug auf die mit der Visa Bonus Card automatisch zur Verfügung gestellten Neben- beziehungsweise Zusatzleistungen. Ferner werden Schäden, für welche eine Versicherung aufzukommen hat, nicht von BonusCard übernommen.
3. Verantwortlichkeit und Haftung
3.1 Sorgfaltspflichten
a) Die Visa Bonus Card ist vom Karteninhaber bei Erhalt sofort an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
b) Visa Bonus Card und PIN-Code sind besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren. Visa Bonus Card und PIN-Code dürfen keinesfalls Dritten weitergegeben oder sonstwie bekannt gegeben oder zugänglich gemacht werden. Insbesondere darf der PIN-Code nicht auf der Visa Bonus Card vermerkt werden (auch nicht in abgeänderter Form). Vom Karteninhaber geänderte PIN-Codes dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen.
c) Die jeweiligen Monatsrechnungen sind vom Karteninhaber bei Erhalt mit Hilfe der aufbewahrten Kaufbelege zu prüfen. Allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Visa Bonus Card, müssen BonusCard sofort gemeldet und innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnung zusätzlich schriftlich beanstandet werden (Datum Poststempel); ansonsten gelten die Monatsrechnung und die darin aufgelisteten Käufe/Transaktionen als genehmigt.
d) Der Verlust oder Diebstahl der Visa Bonus Card beziehungsweise ein Verdacht auf Missbrauch ist BonusCard sofort (ungeachtet einer allfälligen Zeitverschiebung) unter Telefon +41 (0)44 220 42 00 zu melden. Zudem ist im Schadenfall nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Minderung des Schadens beizutragen (siehe Ziffer 2.5). Bei Verdacht auf strafbare Handlungen ist bei den zuständigen Polizeibehörden umgehend Anzeige zu erstatten.
e) Die weitere Verwendung einer verfallenen, nicht erneuerten, ungültigen, gesperrten, gekündigten oder ge-/verfälschten Visa Bonus Card ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
f) Änderungen der im Kartenantrag gemachten Angaben (Name, Adresse, usw.) sind BonusCard innert 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Bis zum Erhalt einer neuen Adresse gelten Mitteilungen der BonusCard an die zuletzt bekannte Adresse als gültig zugestellt.
g) Falls der Karteninhaber bis 14 Tage vor Verfall der bisherigen Visa Bonus Card keine neue Visa Bonus Card erhalten hat, ist dies BonusCard sofort zu melden. Nach Erhalt der neuen Visa Bonus Card ist die bisherige Visa Bonus Card unverzüglich unbrauchbar zu machen.
3.2 Beanstandungen von bezogenen Waren und Dienstleistungen
Für die unter Verwendung der Visa Bonus Card abgeschlossenen Geschäfte lehnt BonusCard jede Haftung ab; insbesondere sind allfällige Unstimmigkeiten von bezogenen Waren oder Dienstleistungen, wie Beanstandungen, oder weitere Meinungsverschiedenheiten und Ansprüche aus diesen Rechtsgeschäften direkt und ausschliesslich mit der betreffenden Akzeptanzstelle zu regeln. Der Karteninhaber muss bei Warenrückgaben von der Akzeptanzstelle eine Gutschrifts- und bei Annullierungen eine Annullierungsbestätigung verlangen. Die Pflicht zur fristgerechten Zahlung der Monatsrechnungen bleibt in jedem Fall bestehen.
Schäden aus Telefon-, Internet- oder Korrespondenzkäufen sowie dadurch bezahlte Dienstleistungen werden von BonusCard nicht getragen.
3.3 Missbräuchliche Kartenverwendung
Die Risiken einer missbräuchlichen Verwendung der Visa Bonus Card liegen beim Karteninhaber. Dies gilt auch bei der Verwendung der Visa Bonus Card per Telefon, Internet oder auf dem Korrespondenzweg. Es gilt Ziffer 2.5.
BonusCard lehnt jegliche Haftung für durch den Karteninhaber verursachte Schäden ab, die durch jedwelche Verwendung einer Visa Bonus Card nach deren Rückforderung oder Rückgabe entstehen. Insbesondere erlischt das Recht, die Kartennummer für Telefon-, Korrespondenz- oder Internet-Bestellungen zu verwenden. Der Karteninhaber haftet vollumfänglich für daraus erwachsende Schäden.
3.4 Zusatzkarte
Wird eine Zusatzkarte ausgestellt, haftet der Karteninhaber (Kontoinhaber) und der Zusatzkarteninhaber solidarisch und unbeschränkt für alle Verpflichtungen, die aus der Verwendung der Zusatzkarte entstehen.
4. Abrechnung / Zahlungsmodalitäten
4.1 Zahlungsmodalitäten
Der Karteninhaber verpflichtet sich, neben allen mit der Visa Bonus Card getätigten Transaktionen insbesondere auch die allfällige(n) Jahresgebühr(en) sowie die Kosten für beanspruchte Dienstleistungen zu bezahlen. Der Kontoinhaber erhält monatlich eine übersichtliche Rechnung mit sämtlichen Transaktionen sowie eine Angabe des aktuellen Bonuspunkte-Stands.
Es bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
a) Zahlung des auf der Monatsrechnung aufgeführten Gesamtbetrags ohne Abzüge bis am Ende des laufenden Monats mittels Bank-/Postüberweisung.
b) Zahlung der Rechnung in Teilbeträgen. Der auf der Rechnung aufgeführte Mindestbetrag ist dabei bis am Ende des laufenden Monats zu bezahlen. Für die während der ersten 14 Tage seit Erhalt der Karte getätigten Transaktionen wird bei Widerruf gemäss Ziffer 5 keine Teilzahlungsoption gewährt.
c) Lastschriftverfahren (LSV/Direct Debit): Direktbelastung des im Kartenantrag oder in einem späteren Antrag angegebenen Bank- oder Post-Kontos.
Macht der Kontoinhaber von der Teilzahlungsmöglichkeit gemäss lit. b) Gebrauch, wird ihm auf dem gesamten ausstehenden Betrag bis zur vollständigen Bezahlung an BonusCard ein Jahreszins von maximal 15% in Rechnung gestellt. Der Zins wird ab Rechnungsdatum berechnet und in der folgenden Monatsrechnung gesondert ausgewiesen. Der Zins wird zusätzlich zu den ausstehenden Beträgen und den seither getätigten Transaktionen belastet, wobei die Kreditlimite gemäss Ziffer 4.2 gesamthaft nicht überschritten werden darf. Eine Teilzahlung wird vorab auf die Zinsforderung angerechnet. Der Inhaber kann jederzeit den gesamten ausstehenden Betrag zurückzahlen.
Hat der Karteninhaber Wohnsitz im Ausland, muss grundsätzlich der gesamte Rechnungsbetrag mittels Lastschriftverfahren beziehungsweise Direktbelastung bezahlt werden. Die Teilzahlungsmöglichkeit gemäss Ziffer 4.1(b) kann nicht in Anspruch genommen werden.
Der Karteninhaber gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen gemäss Ziffer 4.1(a) und (c) nicht bzw. bei Teilzahlungen gemäss Ziffer 4.1(b) den in der Rechnung aufgeführten Mindestbetrag nicht fristgerecht leistet. In diesem Fall ist BonusCard berechtigt, den gesamten offenen Betrag zur sofortigen Zahlung einzufordern und Verzugszinsen von maximal 15% jährlich ab dem 1. Rechnungsdatum zu erheben. Bei Zahlungsverzug ist der Karteninhaber zur Zahlung einer pauschalen Verzugsgebühr von 20 Franken sowie zum Ersatz sämtlicher Kosten und Auslagen verpflichtet, die der BonusCard durch die Einbringung ihrer Forderungen entstehen. Die Bedingungen für Zahlungen, verlängerte Zahlungsfristen, Mahngebühren und Zinsen können von BonusCard jederzeit geändert werden. Die gültigen Konditionen werden auf jeder Rechnung (Rückseite) zur Information aufgeführt. BonusCard kann ihre Ansprüche gegenüber dem Karteninhaber jederzeit an Dritte abtreten.
4.2 Kreditlimite
Die gültige Kreditlimite wird dem Karteninhaber bei der Zusendung der Visa Bonuscard schriftlich mitgeteilt. Der Karteninhaber verpflichtet sich, seine Visa Bonus Card nur im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten und innerhalb der Kreditlimite zu verwenden. Eine kurzfristige Überschreitung der zugeteilten Limite (grösserer Kauf) ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass das Gesuch bezüglich einer kurzfristigen Überschreitung der Kreditlimite ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden kann. Wurde eine temporär höhere Ausgabelimite bewilligt, verpflichtet sich der Inhaber, seinen Kontosaldo innert 90 Tagen seit Bewilligung wieder auf einen Betrag zu reduzieren, der innerhalb der regulären, individuellen Ausgabelimite liegt, ansonsten der Gesamtkontosaldo sofort zur Zahlung fällig wird und das Konto für weitere Bezüge gesperrt werden kann.
Bargeldbezüge können innerhalb der Ausgabelimite weiter eingeschränkt werden. BonusCard behält sich das Recht vor, die Kreditlimite und eine allfällige Bargeldbezugslimite jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die jeweils geltende Höhe der Limiten ist auf der Monatsrechnung ersichtlich und kann bei BonusCard jederzeit in Erfahrung gebracht werden.
5. Vertragsbeendigung
Der Karteninhaber hat das Recht, diese Kreditkartenvereinbarung innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Visa Bonus Card schriftlich zu widerrufen. Im übrigen können der Karteninhaber oder BonusCard jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Kartensperrung veranlassen und/oder den Kreditkartenvertrag beenden. Die Kündigung der Hauptkarte gilt automatisch auch für Zusatzkarten.
Die Kündigung (bzw. der Widerruf) bewirkt ohne weiteres die sofortige Fälligkeit aller Ausstände (einschliesslich der noch nicht fakturierten Belastungen). Nach erfolgter Kündigung (bzw. Widerruf) muss die Visa Bonus Card (inklusive Zusatzkarten) unaufgefordert und unverzüglich unbrauchbar bzw. an BonusCard retourniert werden.
BonusCard bleibt trotz Widerruf/Kündigung/Sperrung berechtigt, dem Karteninhaber sämtliche Beträge zu belasten, für welche die Ursache vor der effektiven Vernichtung/ Rückgabe der Visa Bonus Card liegt (so auch Belastungen aus wiederkehrenden Dienstleistungen wie zum Beispiel Zeitungsabonnementen, Mitgliedschaften, Online-Diensten).
6. Daten / Beizug Dritter
6.1 Kreditfähigkeitsprüfung / Einholen von Auskünften
Gestützt auf die Angaben des Karteninhabers im Kartenantrag wird eine Kreditfähigkeitsprüfung durchgeführt. Der Kreditkarteninhaber bestätigt die Richtigkeit der von ihm im Kartenantrag gemachten Angaben.
Der Karteninhaber ermächtigt BonusCard, sämtliche für die Prüfung Kartenantrages sowie für die Abwicklung des Vertrags erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen ämtern, seinem Arbeitgeber, der Jelmoli AG und mit ihr verbundenen Gesellschaften, der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) sowie bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) oder anderen gesetzlich vorgeschriebenen Stellen einzuholen. BonusCard ist ebenfalls berechtigt und ermächtigt, im Falle einer Kartensperrung, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung der ZEK sowie bei entsprechenden gesetzlichen Pflichten anderen Stellen (insbesondere der IKO) Meldung zu erstatten. Der ZEK und der IKO ist es ausdrücklich gestattet, ihren Mitgliedern solche Daten zugänglich zu machen. Der Karteninhaber nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass sein Antrag ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden kann.
6.2 Verwendung von Daten
Der Karteninhaber akzeptiert, dass BonusCard lartis seine Daten registriert und bearbeitet. Er gestattet der BonusCard, den Visa Bonus Card - Vertragsunternehmen sowie beauftragten Dritten, im Zusammenhang mit der Ausgabe und Verwendung der Visa Bonus Card stehende Daten für Marketingzwecke zu verwenden. Dem Karteninhaber können aufgrund dieser Daten exklusive, bevorzugte Produkte und Dienstleistungen angeboten werden. Der Karteninhaber kann auf solche Angebote mit schriftlicher Erklärung verzichten.
BonusCard ist ausserdem berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben insbesondere im Zusammenhang mit der Abwicklung der Kartenbeziehung und der Verarbeitung der Kartentransaktionen Dritte in der Schweiz oder im Ausland beizuziehen. Der Karteninhaber ist damit einverstanden, dass BonusCard diesen Dritten im In- und Ausland sämtliche ihr vorliegenden Daten zur Verfügung stellt, soweit dies zur sorgfältigen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben notwendig ist.
7. Weitere Bestimmungen
7.1 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
BonusCard behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB (inklusive Anpassungen der anwendbaren Jahresgebühr, Zinssätze, Kommissionen usw.) vor. Änderungen werden schriftlich oder in anderer angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, falls die Visa Bonus Card nicht vor Inkrafttreten der Änderungen der BonusCard zurückgeben wird.
7.2 Übertragung durch BonusCard
BonusCard kann diesen Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten, sowie einzelne ihrer Rechte und/oder Pflichten aus diesem Kreditkartenvertrag, jederzeit auf Dritte im In- und Ausland übertragen. Der Karteninhaber erklärt sich mit einer solchen Übertragung mit befreiender Wirkung für BonusCard hiermit einverstanden.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand ist Zürich, zwingende gesetzliche Gerichtsstandsvorschriften vorbehalten. Der Karteninhaber/Antragsteller hat den Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert sie mit seiner Unterschrift auf dem Kartenantragsformular vorbehaltlos.