LSV

LSV – Lastschriftverfahren in der Schweiz

Ein Lastschriftverfahren (LSV) ermöglicht es dem Zahlungsempfänger, nach vorheriger Genehmigung durch den Kontoinhaber einen Betrag einzuziehen, ohne dass dieser manuell überwiesen werden muss. Voraussetzung für diese Transaktion ist eine Vereinbarung zwischen Bank, Kontoinhaber und der Firma, die das Konto belasten möchte. Zudem muss das Konto eine ausreichende Deckung aufweisen, damit der Betrag eingezogen werden kann.

Wie funktioniert das Lastschriftverfahren?

Ein Lastschriftverfahren ist eine automatische Abbuchung von einem Konto durch einen zuvor festgelegten Empfänger. Der Einzug kann entweder einmalig oder regelmässig erfolgen. Letzteres wird als Wiederholungslastschrift bezeichnet. Im ersten Schritt erteilt der Zahlungspflichtige dem Gläubiger durch ein entsprechendes LSV Formular die Genehmigung, den fälligen Betrag vom Konto abbuchen zu dürfen. Er stellt der Firma, von der er eine Leistung bezieht, damit eine sog. Belastungsermächtigung aus. Diese muss in Papierform ausgefüllt, unterschrieben und an die Hausbank geschickt werden.

Sitzt der Zahlungsempfänger im EU-Ausland, kommt das SEPA-Lastschriftverfahren infrage. Anders als bei der schweizerischen Belastungsermächtigung kann ein SEPA-Lastschriftmandat häufig online erteilt werden und bedarf keiner Papierform. Auch genügt es hierbei, das Formular an die Firma zu schicken, die das Geld abbuchen möchte. Ist die Genehmigung kundenseitig erteilt, erfolgt die Abbuchung bei beiden Verfahren vollautomatisch.

Was ist der Unterschied zur Überweisung?

Der wichtigste Unterschied liegt in dem Akteur, der den Zahlungsvorgang durchführt. Bei einer Überweisung ist dies der Zahlungspflichtige, der das Geld aktiv an den Empfänger überweist. Beim LSV hingegen setzt der Zahlungsempfänger (bzw. dessen Bank) die Transaktion in Gang, indem das Geld eingezogen wird.

Wann ist die Nutzung des Lastschriftverfahrens sinnvoll?

Das LSV ist v. a. dann sinnvoll, wenn zwischen Zahlungsempfänger und Kontoinhaber eine regelmässige Zahlungspflicht besteht. Ein bekanntes Beispiel ist der Telefonvertrag, bei dem monatliche Gebühren zu entrichten sind. Auch Finanzierungsraten, Mietzahlungen und Mitgliedsbeiträge werden häufig via Lastschriftverfahren eingezogen. Wichtig ist lediglich, dass die Bankverbindung zwischen beiden Kontoinhabern identisch bleibt, die Geldbeträge können durchaus variieren. Mitunter nutzen Kunden das LSV auch für einmalige Abbuchungen, z. B. nach Online-Bestellungen oder Ticketreservierungen.

Welche Vorteile bietet das Lastschriftverfahren?

Vorteilhaft ist zunächst die einfachere Handhabung durch den Wegfall häufiger Überweisungen. Auch erfolgen die Abbuchungen pünktlich, sodass der Gläubiger nicht in einen Zahlungsverzug gerät, sofern das Konto ausreichend gedeckt ist. Für den Empfänger ist eine rechtzeitige Begleichung von Verbindlichkeiten gesichert. Das Versenden von Mahnungen, weil der Kunde die Überweisung vergessen hat, entfällt. Anders als bei einer Überweisung können unberechtigte oder fehlerhafte Abbuchungen beim LSV rückgebucht werden.

Wie funktioniert die Rückbuchung einer Lastschrift?

Im Falle einer unberechtigten Abbuchung haben Kontoinhaber die Möglichkeit, eine Rückbuchung der Lastschrift zu veranlassen. Hierzu muss ein entsprechendes Widerspruchsschreiben an die eigene Bank gestellt werden. Zu beachten sind hierbei die unterschiedlichen Fristen: Für ein LSV innerhalb der Schweiz gilt eine Frist von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Abbuchung. Bei SEPA-Lastschriftmandaten bleiben sogar acht Wochen Zeit. Beim Online-Banking können rückgabeberechtigte Lastschriften auch durch Mausklick zurückbeordert werden.