Allgemeine Wallet Pay Bedingungen

Um den Wallet Pay Service mit einer Kredit- oder Prepaidkarte der Cornèr Bank AG, Zweigniederlassung BonusCard (Zürich) (Herausgeber, nachfolgend "BonusCard") nutzen zu können, muss der Karteninhaber den nachstehenden Geschäftsbedingungen zustimmen.

Handelt es sich bei der Kredit- oder Prepaidkarte um eine Firmenkarte, dann bestätigt der Karteninhaber, dass er nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen der Gesellschaft, welche Kontoinhaber ist, den nachstehenden Geschäftsbedingungen zustimmt.

1. Definitionen

App (Application): bezeichnet vom Wallet Pay Service Anbieter zur Erbringung von Wallet Pay Services bereitgestellte Anwendungssoftware für Mobilgeräte oder Wallet Pay Geräte.

Wallet Pay Service: Ein Dienst, mit dem Nutzer über unterstützte Wallet Pay Geräte mit Hilfe der virtuellen Darstellung einer Reihe von Kartentypen wie Kunden-, Eintritts- (z. B. Eventtickets) oder Zahlkarten (Kreditkarten, Prepaidkarten) kontaktlose Zahlungen, In-App Zahlungen oder Internet Zahlungen vornehmen können..

Wallet Pay Gerät: Jedes Produkt, das zur Speicherung und/oder Übermittlung der vom Herausgeber genehmigten und zur Verfügung gestellten Kartendaten eines Karteninhabers eingerichtet wurde.

Wallet Pay Funktion: Die vom Wallet Pay Service Anbieter bereitgestellte Funktion, die dem Karteninhaber die Durchführung von Kartentransaktionen mit Hilfe eines Wallet Pay Geräts über den Wallet Pay Service ermöglicht.

Karte: Die virtuelle Darstellung der von BonusCard herausgegebenen Kredit- oder Prepaidkarten, die von der BonusCard zur Nutzung der Wallet Pay Funktion zur Verfügung gestellt werden.

Karteninhaber: Die Person, an die eine Karte herausgegeben und für die die Wallet Pay Funktion eingerichtet wurde.

Karteninhabervertrag: Die zwischen der BonusCard und dem Karteninhaber resp. dem Kontoinhaber geschlossene Vereinbarung, in der die Nutzung der Karte geregelt ist, welche insbesondere aus einem unterzeichneten Antragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers für persönliche Zahlkarten sowie diesen Wallet Pay Geschäftsbedingungen besteht, einschliesslich gegebenenfalls aller Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen des Karteninhabervertrags.

Kartentransaktion(en): Jegliche Kartentransaktion(en), d. h. jeder Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen durch Nutzung der Karte über eine kontaktlose Kartentransaktion an der Verkaufsstelle, durch eine In-App Zahlung oder Internet Zahlung mit einem Wallet Pay Gerät.

Kontoinhaber: Jeder Karte liegt ein Konto zugrunde, über welches alle Transaktionen von dazugehörenden Karten abgewickelt werden. Der Kontoinhaber ist der Hauptkarteninhaber oder im Fall von einer Firmenkarte eine Gesellschaft.

Personenbezogene Informationen: Sämtliche Informationen (z. B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse), die für sich genommen oder in Verbindung mit anderen Informationen dazu verwendet werden können, Personen zu identifizieren, zu kontaktieren oder zu lokalisieren oder eine Person aus dem Zusammenhang zu identifizieren.

2. Geschäftsbedingungen / Karteninhabervertrag

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen ergänzen den Karteninhabervertrag und bilden einen integralen Bestandteil des Karteninhabervertrags. Beide Vereinbarungen zusammen regeln die Rechte und Pflichten des Herausgebers und des Karteninhabers resp. des Kontoinhabers in Bezug auf die Karte und deren Nutzung in Verbindung mit dem Wallet Pay Service. Die im Karteninhabervertrag definierten Bestimmungen und Bedingungen haben bei Verwendung in den vorliegenden Geschäftsbedingungen jeweils die gleiche Bedeutung, sofern in letzteren nichts anderes angegeben ist. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen Geschäftsbedingungen und dem Karteninhabervertrag in Bezug auf den Wallet Pay Service sind die vorliegenden Geschäftsbedingungen massgebend. Der Herausgeber übernimmt keine Verantwortung für die Sicherheit, Richtigkeit, Rechtmässigkeit, Eignung des Inhalts oder der Funktion oder für irgendeinen anderen Aspekt betreffend den Inhalt oder die Funktion von Wallet Pay Service oder von Produkten oder Dienstleistungen Dritter. Es liegt in der Verantwortung des Karteninhabers resp. des Kontoinhabers, Verträge von Fremdanbietern durchzulesen und zu verstehen, bevor er eine Karte für den Wallet Pay Service beantragt, aktiviert oder nutzt.

3. Anmeldeverfahren

Die Einrichtung einer Karte für den Wallet Pay Service steht im alleinigen Ermessen des Herausgebers. Karteninhaber, die sich für den Wallet Pay Service anmelden, müssen die vom Herausgeber und/oder vom Anbieter des Wallet Pay Service im Rahmen des Anmeldeverfahrens zur Verfügung gestellte Anleitung befolgen. Der Karteninhaber stimmt im eigenen Namen und im Fall einer Firmenkarte auch im Namen der Gesellschaft zu, dass automatisch Updates oder Upgrades der Wallet Pay Eigenschaften bzw. der Wallet Pay Funktionalität seiner Karte vorgenommen werden können, ohne dass er darüber benachrichtigt wird. Der Herausgeber kann die Art und/oder Anzahl der bei Benutzung einer Karte erlaubten Transaktionen jederzeit erweitern, verringern oder aussetzen oder das Anmeldeverfahren ändern.

4. Nutzung der Karte / Verantwortlichkeiten des Karteninhabers resp. des Kontoinhabers

Der Karteninhaber darf niemandem gestatten, seine für die Wallet Pay Funktion eingerichtete Karte zu benutzen, und behält das Wallet Pay Gerät jederzeit unter seiner persönlichen Kontrolle. Der Karteninhaber ist insbesondere verpflichtet, die Wallet Pay Funktion zu deaktivieren, wenn er das Wallet Pay Gerät nicht für Kartentransaktionen nutzt. Der Karteninhaber muss sämtliche Informationen in seinem Wallet Pay Gerät löschen, wenn er es austauscht oder wechselt.

Der Karteninhaber darf ausserdem die Karte nicht in einem Wallet Pay Gerät nutzen, das mit illegal erworbenen, gehackten, gefälschten und/oder nicht autorisierten Anwendungen bestückt und/oder dessen Softwareverriegelung ausser Kraft gesetzt wurde (wie zum Beispiel Wallet Pay Geräte, deren Betriebssystem verändert wurde oder bei denen vom Hersteller gesperrte Anpassungen vorgenommen wurden). Der Karteninhaber lässt angemessene Umsicht und Sorgfalt bei der Geheimhaltung der Nutzer-ID, Passwörter, Zugangscodes und PINs sowie bei der Nutzung der Wallet Pay Funktion walten. Erhält der Karteninhaber Kenntnis davon oder hat er den Verdacht, dass eine PIN bekannt geworden und/oder ein Wallet Pay Gerät verloren gegangen oder auf sonstige Weise in den Besitz oder unter die Kontrolle von Unbefugten geraten ist oder dass nicht autorisierte Zahlungsvorgänge stattgefunden haben, so hat er dem Herausgeber den betreffenden Umstand unverzüglich persönlich oder telefonisch unter der Telefonnummer/den Telefonnummern mitzuteilen, die der Herausgeber jeweils vorschreibt. Bis zum tatsächlichen Eingang der Mitteilung beim Herausgeber bleibt der Karteninhaber resp. Kontoninhaber in vollem Umfang für jegliche Nutzung der Karte durch Unbefugte oder zu unbefugten Zwecken verantwortlich. Wird eine andere Person dazu eingesetzt, Transaktionen mit seinem aktivierten Wallet Pay Gerät durchzuführen, gelten diese als von ihm autorisiert. Der Karteninhaber resp. Kontoinhaber ist ferner verantwortlich für jegliche Nutzung durch Dritte und für alle von Dritten vorgenommenen Transaktionen, zu denen entweder der Karteninhaber des Hauptkontos und/oder weitere Inhaber von digitalen Karten Zugang gewährt haben, einschliesslich in Fällen, in denen diese Dritten eine Karte oder den Wallet Pay Service missbrauchen.

5. Haftungsbeschränkung / Stornierung der Karte

Der Herausgeber haftet nicht für Schäden oder Viren in Bezug auf Daten, Software, Computer-, Telekommunikations- oder sonstige Ausrüstungen des Karteninhabers resp. Kontoinhabers, die durch die Installation, das Starten und/oder die Nutzung der Karte und des Wallet Pay Service verursacht werden, ausser in Fällen, in denen dies auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Herausgebers zurückzuführen ist. Der Karteninhaber resp. Kontoninhaber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Telekommunikationsausrüstung kompatibel ist und die Nutzung der Karte unterstützt.

Der Karteninhaber resp. Kontoinhaber hat sämtliche Gebühren, Kosten oder Ausgaben zu tragen, die seitens des Mobilfunk- und/oder Telekommunikationsanbieters für die oder im Zusammenhang mit der Installation und/oder Nutzung der Karte für den Wallet Pay Service erhoben werden.

Der Karteninhaber kann die beim Wallet Pay Service angemeldete Karte jederzeit (mit oder ohne Stornierung oder Kündigung der Karte in Plastikkartenformat) durch schriftliche Mitteilung an den Herausgeber deaktivieren. Wenn er sein Wallet Pay Gerät nicht mehr nutzt, muss er alle seine Karten, persönlichen Daten und Finanzinformationen von seinem alten Wallet Pay Gerät löschen [Im Fall einer Firmenkarte kann der Kontoinhaber die beim Wallet Pay Service angemeldete Karte nur dadurch deaktivieren, dass er den Karteninhabervertrag gemäss Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers für persönliche Zahlkarten kündigt]. Der Herausgeber kann eine beim Wallet Pay Service angemeldete Karte (mit oder ohne Stornierung oder Kündigung der Karte in Plastikkartenformat) jederzeit und in seinem Ermessen mit oder ohne vorherige Mitteilung deaktivieren.

Neben sämtlichen Rechten zur Kündigung, Stornierung, Aussetzung oder Deaktivierung seiner Karte behält der Herausgeber sich das Recht vor, Karten in seinem Ermessen (und falls möglich, mit angemessener Ankündigungsfrist) nicht mehr anzubieten oder zu unterstützen oder nicht (mehr) am Wallet Pay Service teilzunehmen. Der Herausgeber kann die Nutzung einer Karte sperren, einschränken, aussetzen oder beenden, wenn der Karteninhaber resp. Kontoinhaber gegen den Karteninhabervertrag oder diese Wallet Pay Geschäftsbedingungen verstösst oder wenn seitens Herausgeber der begründete Verdacht auf betrügerische Handlungen oder auf Missbrauch der Karte besteht.

6. Datensicherheit / Verfügbarkeit und weitere Bestimmungen

Der Herausgeber ist nicht verantwortlich und nicht haftbar für die Sicherheit der Daten des Karteninhabers resp. Kontoinhabers während deren Übertragung über das Internet und übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund des Verlusts oder des unbefugten Abfangens dieser Daten durch Dritte oder aufgrund der Nichteinhaltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Der Karteninhaber autorisiert im eigenen Namen und im Fall einer Firmenkarte auch im Namen der Gesellschaft den Herausgeber, die kartenbezogenen Daten und die Daten für die Einrichtung der betreffenden Karte für den Wallet Pay Service an den Anbieter von Wallet Pay Service zu kommunizieren. Der Karteninhaber bestätigt und akzeptiert im eigenen Namen und im Fall einer Firmenkarte auch im Namen der Gesellschaft, dass die Erbringung des Wallet Pay Service vom Ausland aus erfolgen kann und dass dementsprechend Daten in Bezug auf den Karteninhaber resp. Kontoinhaber ins Ausland übermittelt und dort gespeichert werden müssen.

Sämtliche Aspekte, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht behandelt werden, unterliegen in vollem Umfang den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die persönlichen Zahlkarten der BonusCard. Der Karteninhaber bestätigt und akzeptiert ferner im eigenen Namen und im Fall einer Firmenkarte auch im Namen der Gesellschaft, dass die Nutzung des Wallet Pay Service (einschliesslich insbesondere die Verwaltung von Daten und personenbezogenen Informationen des Karteninhabers resp. Kontoinhabers) den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wallet Pay Anbieters unterliegt, deren Annahme durch den Karteninhaber im eigenen Namen und im Fall einer Firmenkarte auch im Namen der Gesellschaft eine aufschiebende Bedingung für den Zugang zum Wallet Pay Service und die Einrichtung der Karte für die Wallet Pay Funktion darstellt.

7. Änderungen der Geschäftsbedingungen

Der Herausgeber behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern (oder zu streichen). Jegliche Änderungen gibt der Herausgeber über MyOnlineServices und auf den Produktwebseiten bekannt. Der Karteninhaber resp. Kontoinhaber soll sich diesbezüglich regelmässig über MyOnlineServices oder auf den Produktwebseiten informieren. Darüber hinaus kann der Herausgeber andere Benachrichtigungsmöglichkeiten wie z.B. E-Mail, Textbotschaften oder bei der nächsten Nutzung auf dem Display des Wallet Pay Geräts angezeigte Meldungen nutzen. Die vom Karteninhaber fortgesetzte Nutzung der Karte in Verbindung mit dem Wallet Pay Service gilt als Zustimmung des Karteninhabers resp. bei einer Firmenkarte auch als Zustimmung im Namen des Kontoinhabers zu den geänderten Geschäftsbedingungen.

8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand, bei Inhabern mit Wohnsitz im Ausland auch Erfüllungsort, ist Zürich, zwingende gesetzliche Gerichtsstandvorschriften vorbehalten.