ESR: Einzahlungsschein (Schweiz)

Ein ESR (Einzahlungsschein mit Referenznummer) wird mit jeder Monatsrechnung mitgeschickt, sofern Sie kein LSV (Lastschriftverfahren) eingerichtet haben.

Der Einzahlungsschein ist ein in der Schweiz verwendetes Dokument zur effizienteren Einzahlung beziehungsweise Überweisung eines Rechnungsbetrages auf Konten. Der Schein vereinfacht Zahlungsvorgänge und es gibt ihn in zwei Varianten: mit Referenznummer (orangefarbener Schein) sowie ohne (roter Schein). Seit Sommer 2020 werden die Einzahlungsscheine allerdings schrittweise durch das Dokument „Zahlteil QR-Rechnung“ ersetzt.

Wozu wird ein Einzahlungsschein verwendet?

Der Einzahlungsschein wird bei elektronischen und manuellen Zahlungen sowohl für die Rechnungsbegleichung als auch bei Zahlungseingängen verwendet. Er enthält alle relevanten Informationen und ermöglicht so eine genaue Zuordnung der Zahlungen zu den Rechnungen.

Was ist ein Einzahlungsschein mit Referenznummer?

Beim ESR handelte es sich um einen Einzahlungsschein mit Referenznummer, der vom Rechnungssteller an den Gläubiger ausgestellt wird. Die Referenznummer auf dem ESR hilft dabei, die entsprechende Buchung genau zu identifizieren und automatisch dem Zahlungsvorgang zuzuordnen. Entsprechend wird der ESR häufig zusammen mit der Rechnung übermittelt.

Der ESR kann mit einer Buchhaltungssoftware verbunden werden, die den Verwaltungsaufwand verringert und beispielsweise das Mahnwesen automatisiert.

Was ist ein Einzahlungsschein ohne Referenznummer?

Man unterscheidet den ESR vom Einzahlungsschein ohne Referenznummer, bei dem weitere Informationen in einem Mitteilungsfeld eingetragen werden können. Er ermöglicht ebenfalls die Überweisung beziehungsweise Überprüfung des Geldeingangs und wird in der Regel dem Zahlungsempfänger zugestellt, der den entsprechenden Zahlungszweck einträgt. Der rote Schein eignet sich vor allem für Rechnungssteller, die nicht auf eine elektronische Verarbeitung zurückgreifen und kommt entsprechend bei manuellen Zahlungen zum Einsatz.

Warum ist der Einzahlungsschein im QR-Format vorteilhaft?

Der Einzahlungsschein im QR-Format kann sowohl digital als auch analog genutzt werden, da die Informationen einerseits im QR-Code und andererseits als Klartext enthalten sind. Er ist demnach mit verschiedenen Prozessen kompatibel und somit effizienter, auch erfordert er keine Vordrucke, sondern kann selbst erstellt und ausgedruckt werden. Auch die Bezahlprozesse werden einfacher, da der Code direkt gescannt werden kann und das Eingeben der Zahlungsinformationen entfällt.

Welche Einzahlungsscheine werden mit dem QR-Code ersetzt?

Es wird sowohl der orangefarbene als auch der rote Einzahlungsschein ersetzt, die Funktionen beider Formulare bleiben allerdings in der QR-Form erhalten.

Wann wird der Einzahlungsschein mit QR-Code eingeführt?

Seit dem 30. Juni 2020 ist es möglich, den QR-Code zu verwenden – sowohl für Rechnungssteller als auch -empfänger. Softwares müssen entsprechend im Vorfeld umgestellt worden sein. Derzeit ist es nach wie vor möglich, auch die alten Einzahlungsscheine zu verwenden, diese sollen aber nach einer Übergangszeit abgelöst werden.

Wie kann der QR-Code gelesen werden?

Der QR-Code auf dem Einzahlungsschein kann mit gängigen Geräten wie Laptops oder Smartphones mithilfe eines QR-Readers oder der Kamera gelesen werden.