Konsumkreditgesetz (KKG)

Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) regelt den Schutz des Kreditnehmers vor Überschuldung. Die Cornèr Bank AG, Zweigniederlassung BonusCard (Zürich) verpflichtet sich zur Einhaltung dieses Gesetzes und legt darauf basierend die Kreditlimite fest.